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Statuten

Statuten der SVP Oberwil-Lieli

Name und Zweck

Art. 1
Unter dem Namen Schweizerische Volkspartei Oberwil-Lieli besteht in der Gemeinde Oberwil-Lieli ein politischer Verein gemäss Art. 60 ZGB, der sich zum Programm und den Grundsätzen der SVP des Kantons Aargau bekennt.
Die Partei ist Mitglied der SVP des Bezirks Bremgarten und des Kantons Aargau.

Art. 2
Der Beitritt zur Partei steht jedem Einwohner der Gemeinde Oberwil-Lieli offen, der sich zu dem in Art. 1 genannten politischen Programm und Grundsätzen bekennt. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand. Dieser kann auch nicht ortsansässige Personen in die Partei aufnehmen

Art. 3
Die Mitgliedschaft erlischt infolge Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt kann durch schriftliche Kündigung jederzeit erfolgen. Mitglieder, die den Interessen der Partei entgegenarbeiten, können auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.

Finanzielles

Art. 4
Die Partei erhebt zur Deckung ihres Aufwandes einen ordentlichen Jahresbeitrag (Ortsparteibeitrag) und allfällige Sonderbeiträge. Für die Festsetzung ist die Generalversammlung zuständig.
Der zu bezahlende Mitgliederbeitrag für stimmberechtigte Einzelmitglieder wird für jedes Jahr an der Generalversammlung festgelegt. Der maximale Mitgliederbeitrag für stimmberechtigte Einzelmitglieder beträgt 100.- Franken. Für Verbindlichkeiten haftet der Verein nur mit seinem Vermögen; jede persönliche Haftung der Mitglieder für Schulden des Vereins ist ausgeschlossen.
Der Kassier ist für die korrekte Rechnungsführung verantwortlich.

Organisation

Art. 5
Die Organe der Partei sind
A) die Generalversammlung
B) die Parteiversammlung
C) der Vorstand
D) die Rechnungsprüfungskommission

A) die Generalversammlung

Art. 6
Die Generalversammlung der Mitglieder ist das oberste Organ der Partei. Sie wird jährlich mindestens einmal, in der Regel im 1. Quartal, zur Erledigung der ordentlichen Geschäfte durch den Vorstand einberufen.
Ausserordentliche Generalversammlungen können jederzeit durch den Vorstand oder auf schriftliches Begehren eines Drittels aller Mitglieder einberufen werden. Zeitpunkt und Traktanden sind 20 Tage vor der Versammlung bekanntzugeben.

Art. 7
Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
1. Abnahme der Jahresrechnung
2. Festsetzung von Sektionsbeiträgen
3. Festsetzung von Sonderbeiträgen
4. Wahl des Parteipräsidenten, des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
5. Wahl von Vertretern in andere Parteigremien (z.B. Vorstand der Bezirkspartei)
6. Ausschluss von Mitgliedern
7. Stellungnahme zu Wahlen und wichtigen Abstimmungen, Gemeindefragen und andern öffentlichen Angelegenheiten
8. Anträge des Vorstandes oder der Mitglieder
9. Statutenrevision und Auflösung der Partei

B) Parteiversammlungen

Art. 8
Parteiversammlungen werden durch den Vorstand oder auf Begehren von mindestens einem Drittel der Mitglieder einberufen.

C) Der Vorstand

Art. 9
Der Vorstand besteht aus 3 – 7 Mitgliedern:
Präsident, Kassier, Vizepräsident, Beisitzer(n) und Aktuar
Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder sollen die verschiedenen Erwerbsgruppen der Partei, insbesondere Bauernstand, Gewerbe- und übriges Bürgertum, angemessen berücksichtigt werden. Zudem ist der besonderen Struktur der Gemeinde (verschiedene Gemeindeteile, Aussenwachen und Höfe) Rechnung zu tragen.
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand wird vom Präsidenten nach Bedarf einberufen oder wenn dies mindestens 3 Vorstandsmitglieder verlangen.
Der Vorstand bereitet die Geschäfte für die Generalversammlung und für die Parteiversammlung vor und beschliesst über deren Einberufung.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Aufnahme neuer Mitglieder
b) Einberufung der Generalversammlung und der Parteiversammlungen und Aufstellung der Traktandenliste
c) Beratung des Arbeitsprogramms
d) Stellungnahme zu Abstimmungen und Wahlen, wenn nicht mindestens 3 Mitglieder des Vorstandes Überweisung an die Parteiversammlung verlangen
e) Der Vorstand kann Personen, welche sich in ausserordentlichem Masse um die Belange der Ortssektion Oberwil- Lieli verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern erklären.

D) Die Rechnungsprüfungskommission

Art. 10
Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus 2 Rechnungsrevisoren.
Sie prüft die Jahresrechnung der Partei und erstattet darüber Bericht an die Generalversammlung.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 11
Die Amtsdauer sämtlicher Organe beträgt 2 Jahre. Jedes Parteimitglied ist verpflichtet, eine Wahl für eine Amtsdauer anzunehmen. Jedes Vorstandsmitglied kann jeweils für die folgende Amtsdauer im Amte bestätigt werden.

Art. 12
Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das absolute Mehr der Stimmenden, bei Stimmengleichheit mit Stichentscheid des Präsidenten.
Die Abstimmungen sind in der Regel offen, durch Mehrheitsbeschluss kann geheime Abstimmung verlangt werden.
Bei Ausschluss eines Mitgliedes ist geheim abzustimmen.
„SVP-Aktuell“ (herausgegeben von der Kantonalpartei) ist offizielles Parteiorgan. Diese Zeitschrift ist für Parteimitglieder gratis.
Weitere, regelmässige Publikationen der Ortspartei sind möglich.

Statutenrevision und Auflösung

Art. 13
Die Statuten können an jeder Generalversammlung revidiert werden, wenn der Antrag auf Revision auf der Traktandenliste bekannt gegeben wurde und sich zwei Drittel der an der Generalversammlung Stimmenden dafür aussprechen.

Art. 14
Die Auflösung der Partei kann auf Antrag des Vorstandes erfolgen unter Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.
Ein allfälliges Vermögen wird der Bezirkspartei überwiesen, zuhanden einer sich später wieder bildenden Partei, die sich den Statuten der kantonalen und der Bezirkspartei unterzieht.
Diese Statuten wurden durch die Gründungsversammlung vom 14. Juni 2002 durchberaten und genehmigt. Sie treten sofort in Kraft.

Oberwil-Lieli, 14. Juni 2002
Die Präsidentin: Annemarie Hofer
Der Aktuar: Pascal Hofer

Statutenänderungen:
– 19. März 2003; Art2; Ergänzung gem. Protokoll 1. GV
– 10. März 2004; Art4; Ergänzung gem. Protokoll 2. GV
– 5. März 2009; Art9; Ergänzung gem. Protokoll 6. GV

Kontakt

SVP Oberwil-Lieli
Annemarie Hofer
8966 Oberwil-Lieli
info(at)svp-oberwil-lieli(dot)ch

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